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Die Halle der Burg ist der zentrale Rat der Aes Sedai, verantwortlich für ihre Politik und das Ausführen der Befehle der Amyrlin. Die Halle besteht aus drei Sitzenden jeder Ajah und wird vom Amyrlin-Sitz angeführt. Trotzdem darf die Amyrlin die Halle nicht betreten, ohne von der Behüterin der Chronik angekündigt zu werden, die die Halle nicht ohne die Amyrlin betreten darf.

Es gab zwei Hallen, eine in der Burg die Elaida do Avriny a'Roihan loyal gegenüberstand, und die Rebellen-Halle, die Egwene al'Vere unterstützte. Jede Halle hatte nur achtzehn Mitglieder, im Gegensatz zu den üblichen zweiundzwanzig; doch dies ist nur in der Burg offizielle, da Elaida die Blaue Ajah durch eine Verfügung für nicht existent erklärt hat. Seit der Wiedervereinigung der Burg müssen die Halle der Burg und die Halle der Rebellen ihre Mitglieder vereinigen.

Siehe auch Halle der Burg unter Egwene al'Vere

Räumlichkeiten[]

Der Saal der Burg in der Weißen Burg ist ein großer, kreisförmiger Raum mit einer mehr als dreißig Schritt hohen Kuppeldecke, der über eine Rampe zu betreten ist. An der Außenseite zieht sich ein Podest entlang, zu dem Stufen hinauf führen. Sie werden in gleichmäßigem Abstand von drei Rampen unterbrochen. In der Mitte des Bodens ist die Flamme von Tar Valon eingelassen, von der sich spiralförmig die Farben der sieben Ajah wegbewegen. Gegenüber dem Eingang steht ein Stuhl mit hoher Lehne, schwer und mit geschnitzten Ranken und Blättern versehen, bemalt in den Farben aller sieben Ajah. [1]

Mitglieder[]

Jede Ajah wird von drei Sitzenden repräsentiert, ausgewählt von den Ajahs nach ihren Regeln und Bräuchen. Es ist nicht üblich, dass eine Aes Sedai einen Sitz in der Halle einnimmt, wenn sie nicht mindestens seit siebzig Jahren die Stola hat, und Schwestern kehren normalerweise nicht in die Halle zurück wenn sie zuvor lange abwesend waren oder sie erst kürzlich verlassen haben. Die Amyrlin kann den Rücktritt von einer oder mehrerer Sitzender verlangen, doch den Ajahs steht es frei, diese Sitzenden erneut zu wählen. Bei mindestens vier Gelegenheiten forderte die Amyrlin den Rücktritt der gesamten Halle. Zweimal wurde eine neue oder beinahe neue Halle ernannt, doch bei den anderen beiden Gelegenheiten trat die Amyrlin zurück und wurde von der Halle ins Exil gesandt.

Sitzungen[]

Die Halle kann sowohl formell als auch informell ein Treffen ansetzen, das als Sitzung bezeichnet wird, während dem die Halle wählen kann, wichtige Informationen diskutiert, oder Personen befragt, die vor die Halle berufen wurden. Es gibt spezielle Regeln, wie solch ein Treffen geleitet wird.

Es gab viel mehr Traditionen und Bräuche als Gesetze, und das Licht wusste, dass es mehr Gesetze gab, als überhaupt jemand wirklich kannte. Meist widersprüchliche Schichten von Gesetzen wurden über die Jahrhunderte abgelegt. Doch Traditionen und Bräuche regierten die Aes Sedai fast genauso sehr wie das Gesetz der Burg es jemals hatte.
- Zwielichtige Pfade über das Gesetz der Burg

Eine Sitzung einberufen[]

  • Eine formelle Sitzung der Halle wird von drei Sitzenden einberufen, die die gleiche Frage haben. Diese Frage muss während der Sitzung an jede gestellt werden.
  • Mehr als die hälfte der Sitzenden (elf) werden benötigt, um eine Sitzung der Halle einzuberufen.
  • Der Tradition steht den beiden ältesten Sitzenden der Platz am nächsten zur Amyrlin zu. Danach werden die Sitze verteilt je nachdem wer zu erst kommt.
  • Die drei Sitzenden jeder Ajah sitzen zusammen, so dass die Schwester, die zuerst kommt, dafür verantwortlich ist, einen guten Platz für ihre Ajah zu bekommen. Normalerweise sind die Plätze am nächsten zur Amyrlin die besten.
  • Die jüngste Schwester spricht die Formel, die eine formelle Sitzung eröffnet, obwohl eine andere Sitzende dieses Privileg übernehmen kann.
  • Jede Sitzende und die Amyrlin müssen von einer Sitzung unterrichtet werden, bevor sie beginnen kann.

Anstandsregeln während einer Sitzung[]

  • Reden sind verboten.
  • Darstellungen von Wut sind in der Halle verboten.
  • Mit Ausnahme von genau festgelegten Funktionen ist das Machtlenken in der Halle verboten.

Amyrlin-Sitz[]

  • In der Halle ist die Amyrlin nur wenig mehr als die erste unter gleichen, und die Sitzenden haben hier mehr Macht als außerhalb der Halle. Das Gleichgewicht muss stimmen; sowohl das Voraussetzen von völliger Gleichheit als auch von zu viel Macht kann den Fall einer Amyrlin bringen.
  • Die Amyrlin muss nicht zu Beginn der Sitzung anwesend sein, doch wenn sie erscheint, muss die Behüterin der Chroniken sie ankündigen, bevor die Amyrlin die Halle der Burg betritt, indem sie "Sie kommt! Sie kommt! Die Flamme von Tar Valon, der Amyrlinsitz!" ruft.
  • Die Amyrlin kann auch während einer Sitzung gehen, doch auch das muss zeremoniell angekündigt werden.

Behüterin der Chroniken[]

  • Die Behüterin der Chroniken darf sich nicht an einer Diskussion der Halle beteiligen.
  • Sie steht während den Sitzungen.
  • Sie darf die Halle nicht ohne die Amyrlin betreten, und die Amyrlin darf sie ebenfalls nicht ohne die Behüterin betreten.

Zeugen[]

  • Bevor man eine Aes Sedai zur Zeugin aufruft, wird das folgende gesprochen: "Du wurdest vor die Halle der Burg gerufen um zu erzählen, was du gesehen hast. Ich verlange von dir, von diesen Dingen zu sprechen, ohne etwas zurückzuhalten oder auszuweichen und jede Frage vollständig zu beantworten, ohne etwas auszulassen. Sage jetzt, dass du das tun wirst. Unter dem Licht und bei unserer Hoffnung auf Wiedergeburt, oder die Konsequenzen zu tregen." Die Zeugin versichert das und kann ihre Aussage machen.
  • Zeuginnen müssen sich an den Amyrlin-Sitz wenden, wenn sie sprechen.

Wahl[]

Es gibt zwei Arten von Zustimmung: die Große Übereinstimmung und die Kleine Übereinstimmung.

Kleine Übereinstimmung[]

Die kleine Übereinstimmung erfordert, dass zwei Drittel der Sitzenden stehen, aber mindestens elf. Anders als die Große Übereinstimmung erfordert sie nicht, dass jede Ajah vertreten ist. Wenn eine Angelegenheit durch eine kleine Übereinstimmung geregelt werden kann, kann jemand nach einer Großen Übereinstimmung fragen, im Interesse der Einigkeit der Halle. In so einem Fall dauern die Beratungen an, bis die Große Übereinstimmung erreicht ist, oder klar ist, dass sie nicht erreicht werden kann. In solch einem Fall wird die Zustimmung trotzdem angenommen.

Beispiele für die kleine Übereinstimmung aufgrund eines Mangels für die Große Übereinstimmung sind, wenn sich Sitzende vollständig weigern oder eine Ajah nicht anwesend sein kann.

Große Übereinstimmung[]

Für eine Angelegenheit, die durch eine Große Übereinstimmung beschlossen wird, müssen alle Sitzenden dafür aufstehen. Zusätzlich dazu muss ein Großteil der Halle (traditionell elf Mitglieder) dabei anwesend sein, und auch mindestens eine von jeder Ajah. Eine Ausnahme bildet eine Wahl, um eine Amyrlin oder Behüterin der Chroniken abzusetzen, wobei die ehemalige Ajah derjenigen erst nach der Wahl informiert wird.

Eine Amyrlin erheben[]

Ein zusätzliches Wahlsystem, das aus zwei Runden besteht, wird genutzt, um eine Amyrlin zu erheben. In der ersten Wahlrunde muss die Frau, die zum Amyrlin-Sitz erhoben werden will, die Unterstützung von mindestens der Hälfte der Sitzenden erhalten, um sofortige Ablehnung zu vermeiden. Wenn alle Sitzenden aufstehen, wird sie gewählt, ohne eine zweite Runde zu benötigen. Wenn eine zweite Runde nötig ist, muss die Frau eine einstimmige Wahl erreichen. Obwohl Einstimmigkeit verlangt wird, unterscheidet sich die Wahl zur Erhebung einer Amyrlin von der Großen Übereinstimmung. Zum Beispiel erfordert es nicht, dass alle Ajahs anwesend sind. Als Elaida in der Burg und Egwene in Salidar erhoben wurden, fehlte jeweils eine Ajah (jeweils die Blaue oder Rote).

Zusätzlich dazu denkt Egwene, dass unter den alten Regeln elf Sitzende nicht genug waren, eine Amyrlin zu erheben, doch dass "jetzt nur elf angefordert wurden". Somit ist eine höhere Mindestanzahl ein weiterer Unterschied zur Großen Übereinstimmung. Weil elf ungefähr 61% von achtzehn ist, kann man davon ausgehen, dass dreizehn (etwa 61% von einundzwanzig) die übliche Mindestanzahl dafür ist, eine Amyrlin zu erheben.

Kriegsrecht[]

Unter dem Kriegsrecht muss die Amyrlin die Halle der Burg nicht einberufen, um Entscheidungen zu treffen.

Anmerkungen[]

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